Energieeinsparverordnung EnEv 2007
Seit dem 1. Oktober 2007 gilt die neue Energieeinsparverordnung
Was regelt die EnEV?
- Energieausweise für Gebäude
- Energetische Mindestanforderungen für Neubauten
- Energetische Mindestanforderungen für Modernisierung, Umbau, Ausbau und Erweiterung bestehender Gebäude
- Mindestanforderungen für Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie Warmwasserversorgung
- Energetische Inspektion von Klimaanlagen
Für welche Gebäude gilt die EnEV?
- Für alle beheizten und gekühlten Gebäude bzw. Gebäudeteile.
- Sonderregelungen gelten für Gebäude, die nicht regelmäßig geheizt, gekühlt oder genutzt werden (z. B. Ferienhäuser), die nur für kurze Dauer errichtet werden (z.B. Zelte, Traglufthallen) oder für ganz spezielle Nutzungen, wie z.B. Ställe und Gewächshäuser.
- Kleine Gebäude unter 50m² Nutzfläche und nach Landesrecht geschützte Baudenkmäler sind von der Verpflichtung nach Energieausweisen ausgenommen
Planungshilfen
Vielfach werden Neubauten noch wie vor 10 bis 15 Jahren geplant; die Entwurfsverfasser haben sich nicht weitergebildet oder sind nicht auf dem neuesten Stand der Energiediskussion. Mit der jetzt gültigen EnEV ist es umso wichtiger, schon in den Vorentwürfen die richtigen Weichen zu stellen, um die Normen zu erfüllen und zukunftsträchtige Gebäude zu verwirklichen. Im Gegensatz zu früher spielt heute die Gebäudetechnik eine große Rolle, je nach Energieträger und CO2 Verbrauch muss anders gedämmt werden. Außerdem gilt es schon jetzt zu erwartende technische Neuerungen in der Zukunft einzubeziehen, um später kostspielige Überraschungen zu vermeiden.
- EnEV-Ausweise nach §13
- EnEV-Nachweise
- Nachweis NEH im Bestand
- Energieausweise bedarfsorientiert für Baubestand
- Planungshilfe zum energetisch richtigen Bauen für alle Neubauten und Altbausanierungen
|
BAFA Vor-Ort-Beratung
Drei Viertel des Energieverbrauchs werden in privaten Haushalten für Heizzwecke aufgewendet. Viel Energie ließe sich sparen, wenn die Gebäude besser wärmegedämmt und mit effizienten Heizsystemen ausgestattet wären.
Hier setzt das Förderprogramm "Vor-Ort-Beratung" an: Besitzer von Wohngebäuden können sich von einem zugelassenen Gebäude-Energieberater beraten lassen, welche energetischen Modernisierungsmaßnahmen sinnvoll und wirtschaftlich sind. Am Anfang steht die detaillierte Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes.
In einem schriftlichen Bericht fasst der Berater die Ergebnisse zusammen, er gibt Hinweise auf empfehlenswerte Energiespar-Maßnahmen, ihre Wirtschaftlichkeit und prüft den Einsatz erneuerbarer Energien. Bei einem persönlichen Gespräch gibt er Tipps, wie der Eigentümer die vorgeschlagenen Maßnahmen am besten und kostengünstigsten umsetzen kann, und er informiert, ob dafür öffentliche Fördermittel abrufbar sind.
Die Durchführung des Förderprogramms erfolgt nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung vor Ort für Wohngebäude.
- Die förderfähige Beratung (ausschließlich durch im Rahmen des Förderprogramms antragsberechtigte Energieberater) wird von mir seit 2001 angeboten.
Förderungsfähig sind anbieterunabhängige Beratungen, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz, die Heizungsanlagen-Technik sowie eine eventuelle Nutzung erneuerbarer Energien beziehen.
Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten gewährt. Sie wird an den Energieberater, der auch die Antragstellung übernimmt und für die Abwicklung gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verantwortlich ist, ausgezahlt.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt 300 Euro für Ein-/Zweifamilienhäuser und 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.
Für den anzufertigenden Beratungsbericht sind bestimmte Mindestinhalte vorgeschrieben, die Laufzeit des Förderprogramms wurde bis zum 31.12.2009 verlängert.
- Kosten der Beratung je nach Gebäudetyp und Standort ab € 700,-- abzgl. Förderzuschuss.
- BAFA Vor-Ort-Beratung
- Fördermittelberatung
- Vor-Ort-Beratung als Kaufhilfe
- Energetische Kurzgutachten
|
Fördermittelberatung
Steigende Energiepreise, Wärmeverluste durch schlechte Dämmung, Bauschäden, Komfortverlust - viele Gründe sprechen für die energetische Überprüfung Ihrer bestehenden Immobilie oder den Bau eines energiesparenden Hauses. Sie steigern die Behaglichkeit, sparen Energie und erhöhen den Wert Ihrer Immobilie. Ich berate Sie zum Thema Fördermittel und helfe Ihnen, das für Ihr Projekt geeignete Programm zu finden.
Holen Sie sich finanzielle Hilfe vom Staat für Ihre Renovierung, Sanierung oder Modernisierung! Staatliche Fördergelder unterstützen Sie bei der Durchführung verschiedener energiesparender Maßnahmen. Zum Beispiel bei der Installation einer modernen Heizungsanlage, einer besseren Dämmung, neuer Fenster oder der Nutzung einer Solar- oder Regenwassersammelanlage.
Die staatlichen Gelder bringen Ihnen gleich zweifach Vorteile:
- Bauliche Verbesserungen an Ihrem Haus und mittelfristig Einsparungen bei den Heiz- oder Wasserkosten.
Gefördert wird die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden. Mit dem KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm stehen Ihnen beispielsweise verschiedene Möglichkeiten der Förderung zur Verfügung
(Kreditvariante - Zuschussvariante, evtl. Tilgungszuschuss).

Gefördert werden aber auch energieeffiziente Neubauten (KfW-Energiesparhäuser 40/60, Passivhäuser). Ich informiere Sie gern über diese Baustandards und über die jeweiligen Förderkriterien.
Bevor Sie mit einer energetischen Sanierung beginnen, lohnt es sich, die Möglichkeiten zunächst durch eine Energieberatung zu klären. Diese Beratung kann zusätzlich durch einen Zuschuss gefördert werden.
Außerdem werden erneuerbare Energie sowie Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen gefördert. Ich kläre mit Ihnen ab, welche Techniken oder Materialien für Ihr Projekt in Frage kommen.
Auch die örtlichen Energieversorgungsunternehmen (EVU's), wie z. B. in Aachen die
STAWAG, bieten ihren Kunden ein interessantes Zuschussprogramm, wenn sie energetische Sanierungen vornehmen. Aber auch hier gilt, vorher informieren und sich beraten lassen, denn die Zuschüsse sind an umfangreiche Förderbedingungen geknüpft!
- Planungshilfe
- Fördermittelberatung
- Unterstützung bei der Antragstellung
- Erstellung entsprechender Berechnungen, Nachweise und Gutachten für die Fördermittelanträge
|
Energieausweis - Energiepass
Genauso wie beim Kauf eines Elektro-Haushaltsgerätes (Kühlschrank, Waschmaschine etc.) oder eines Autos der Energieverbrauch eine immer bedeutendere Rolle bei der Kaufentscheidung spielt, so ist auch beim Gebäudekauf der Energieverbrauch ein wichtiger Baustein für die Entscheidung.
Zuverlässige Daten standen bisher für Käufer und Verkäufer in der Regel nicht zur Verfügung. Bereits jetzt müssen die Eckdaten des Energieverbauchs bei Neubauten im so genannten Energiebedarfsausweis dokumentiert werden.
Gemäß EU-Gebäuderichtlinie und EnEV-Novelle wird ab 01.01.2008 eine entsprechende Klassifizierung auch für bestehende Gebäude notwendig und muss im Falle eines Mieter- oder Eigentümerwechsels zwingend vorgelegt werden.
Durch die Berechnung des Energiebedarfs nach einer Vor-Ort-Aufnahme des Gebäudebestandes und der bestehenden Heizanlagen besteht nun die Möglichkeit, die energetische Bilanz des Hauses in einem
Energieausweis zu dokumentieren.
Damit wird transparent gemacht, mit welchem Energieverbrauch in diesem Haus zu rechnen ist. Diese Information kann damit zu einer wichtigen Kaufentscheidungshilfe werden. Dies kann sowohl für Käufer und Verkäufer von großem Interesse sein, so wie seit Jahren der Norm-Kraftstoffverbrauch beim Kauf von PKW beachtet wird.
Bei objektspezifischen Kosten von nur ca. € 300,- bis € 600,- für die Aufstellung eines Energiebedarfsausweises, d.h. ca. 2 ‰ des Gebäudewertes, gewährleistet ein solches Kurzgutachten eine objektive und zuverlässige Entscheidungshilfe für alle am
Gebäudekauf beteiligten Seiten (Übersicht, Honorare, Energieausweis etc...).
Im Rahmen meiner Tätigkeit als Energieberater erstelle ich nur
bedarfsorientierte Energieausweise, da diese aufgrund einer Begehung des Objekts, ein genaueres Bild des energetischen Status des Gebäudes dokumentieren.
Für Gebäude mit Energieausweispflicht gemäß EnEV-Novelle (gültig ab 01.10.2007) ist bei Verkauf, Neuvermietung oder -verpachtung ein Energieausweis ab 01.07.2008 bzw. bei Gebäuden mit Baujahr nach 1965 ab 01.01.2009 zwingend vorzulegen.
- Energieausweise bedarfsorientiert
|
Niedrigenergiehaus NEH im Bestand
Wer es schafft, seinen Altbau energetisch so zu sanieren, dass er dann auf dem Stand eines Neubaus nach neuester Energieeinsparverordnung EnEV 2007 ist, wird belohnt. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW gewährt einen Tilgungszuschuss auf die bewilligten KfW-Kredite von 5%. Noch höher wird der Tilgungszuschuss, wenn die EnEV -Werte deutlich unterschritten werden.
Gerade bei geplanten Vollsanierungen ist dieser Vorteil leicht zu realisieren!
Modellprojekt: 20% Schulderlass
Hausbesitzer, die sich entschließen, ihre Gebäude so zu sanieren, dass sie nach der Sanierung doppelt so energieeffizient sind als ein konventioneller Neubau, erhalten ein zinsverbilligtes Darlehen bis zu 50.000 Euro und einen Teilschulderlass von 20%. Hausbesitzer, die nach erfolgreicher Bewerbung in das Programm aufgenommen werden, erzielen so also bis zu 10.000 Euro "Zuschuss" bei der erfolgreichen Sanierung ihres Hauses.
Wer überlegt, sein Haus innerhalb des Modellprojekts zu sanieren, muss allerdings schnell handeln. Anträge zum Modellprojekt können für Mehrfamilienhäuser bis zum 30. November 2007 und für Ein- und Zweifamilienhäuser bis zum 31. März 2008 gestellt werden.
Das dena-Modellprojekt "Niedrigenergiehaus im Bestand" wird über das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziert.
- Planungshilfe Niedrigenergiehäuser/Passivhäuser
- Fördermittelberatung
- Erstellung notwendiger Berechnungen, Nachweise und Gutachten für die KfW-Anträge
- Unterstützung bei der Antragstellung
|